Digitalbonus Bayern geht in die Verlängerung: bis 30. Juni 2024!
Gehen Sie den ersten Schritt in Richtung digitaler Vorreiter in Ihrer Branche - wir bei der coma AG begleiten nicht nur qualifizierte Projekte, sondern unterstützen Sie auch bei der Antragstellung.
Sichern Sie sich Ihren Digitalbonus in Bayern:
Der Digitalbonus Bayern ist eine Förderinitiative des Freistaats Bayern, umgesetzt im Rahmen von Bayern Digital in Zusammenarbeit mit der LfA Förderbank Bayern, die speziell kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) dabei hilft, ihr digitales Potenzial zu erweitern. Das Programm unterstützt insbesondere Projekte, die sich auf die Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen sowie die Verbesserung der IT-Sicherheit konzentrieren. Erfahren Sie mit unserer Hilfe, wie Sie diese Chance zur Förderung für Ihr Unternehmen ergreifen können.
Für wen ist der Digitalbonus?
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).
weniger als 50 Mitarbeiter und
einem Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro
(Wichtig hierbei ist die De-minimis-Regelung siehe FAQ)
Der Digitalbonus öffnet Ihnen die Tür zu zwei spannenden Möglichkeiten:
dem Digitalbonus Standard und dem Digitalbonus Plus. Abhängig von der Größe und dem Umfang Ihres Digitalisierungsvorhabens, können Sie von unterschiedlichen Fördersummen profitieren. Für kleinere Projekte steht der Digitalbonus Standard bereit, der bis zu 50% der Projektkosten abdecken kann, mit einer Förderobergrenze von 10.000€. Für Ihre besonders innovativen Ideen gibt es den Digitalbonus Plus, der dieselbe prozentuale Unterstützung bietet, jedoch mit einer großzügigeren Obergrenze von bis zu 50.000€. Lassen Sie uns gemeinsam entdecken, welche Variante am besten zu Ihrem Projekt passt!
Digitalbonus Standard:
Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen und IT-Sicherheit.
Der Digitalbonus Standard beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben eines Projekts, höchstens 10 000 Euro.
Der Zuschuss kann jedem Zuwendungsempfänger während der Laufzeit des Förderprogramms jeweils einmal je Förderbereich gewährt werden.
Bis zu 10.000€
Digitalbonus Plus:
Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.
Der Digitalbonus Plus kann für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt gewährt werden.
Er beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 50 000 Euro und kann während der Laufzeit des Förderprogramms insgesamt nur einmal gewährt werden.
Bis zu 50.000€
Die Beantragung des Digitalbonus in einzelnen Schritten:
Step 1Antrag
Step 1Antrag
Ihre Förderung beantragen Sie online unter: www.digitalbonus.bayern/antragstellung/
Step 2Antragseingangsbestätigung
Step 2Antragseingangsbestätigung
Nachdem Sie den elektronischen Antrag abgeschickt haben, bekommen Sie automatisch eine Antragseingangsbestätigung per E-Mail. Diese erlaubt Ihnen, ab diesem Zeitpunkt mit der Maßnahme auf eigenes Risiko zu beginnen. Sie müssen nicht den Zuwendungsbescheid abwarten.
Step 3Prüfung
Step 3Prüfung
Aufgrund der hohen Nachfrage nach dem Digitalbonus legt das Programm monatlich ein festes Antragskontingent fest, um den stetigen Ablauf zu sichern. Sobald dieses Limit erreicht ist, wird die Möglichkeit zur Antragstellung auf den nächsten Monat verschoben. Die Annahme neuer Anträge beginnt jeden Monat um 10 Uhr am ersten Werktag, ausgenommen dabei sind Samstage.
Step 4Förderbescheid
Step 4Förderbescheid
Wir haben für die Umsetzung des Projekts eine Zeitspanne von 18 Monaten ab dem Zeitpunkt der Bewilligung durch den Förderbescheid. Sollten besondere Umstände eine Verlängerung erforderlich machen, besteht die Möglichkeit, dass wir auf Antrag beim Bewilligungsorgan eine Ausnahme von dieser Frist erwirken können.
Step 5:Verwendungsnachweis
Step 5:Verwendungsnachweis
Die Beantragung der Fördermittel ist an die Einreichung des Verwendungsnachweises gebunden. Dieser Nachweis wird in der Regel über ein Online-Formular eingereicht.
Step 6Auszahlung
Step 6Auszahlung
Die Regierung prüft den Verwendungsnachweis und zahlt anschließend den Zuschuss aus.
Noch Fragen?
Wir unterstützen Sie gerne von Antrag bis Projekt.
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).
weniger als 50 Mitarbeiter und
einem Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.
Ausgenommen (nicht förderberechtigt) sind:
Freie Berufe, grundsätzlich auch dann, wenn sie in einer gewerblichen Rechtsform ausgeübt werden (siehe hierzu auch den nachfolgenden Punkt „Werden freie Berufe gefördert“)
Apotheken, Krankenhäuser, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren, Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen (z. B. Seniorenheime, Altersheime, Seniorenresidenzen und Kurzzeitpflegeeinrichtungen)
Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei (soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung)
von der Gewerbesteuer befreite Unternehmen gemäß § 3 GewStG mit Ausnahme von Inklusionsunternehmen und gGmbHs
nicht ausschließlich wirtschaftlich tätige Unternehmen, gGmbHs, Vereine oder andere Organisationen
Unternehmen, sie sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder wenn die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllt sind.
Stellen Sie sich vor, als kleines oder mittelgroßes Unternehmen haben Sie Zugang zu Werkzeugen, die Ihnen dabei helfen, Ihre Arbeit schneller und effektiver zu erledigen, Ihre Produkte oder Dienstleistungen einem breiteren Publikum vorzustellen und genau zu verstehen, was Ihre Kunden wünschen. Der digitale Fortschritt bietet genau diese Möglichkeiten: Er ermöglicht es Unternehmen, ihre Abläufe zu optimieren, neue Märkte zu erreichen und die Bedürfnisse ihrer Kunden besser zu erfüllen.
Innerhalb eines gleitenden Dreijahreszeitraums dürfen die einem Unternehmen von einem EU-Mitgliedstaat gewährten De-minimis-Subventionen 200.000 Euro (im gewerblichen Güterverkehr 100.000 Euro) nicht überschreiten. Im Rahmen der Antragstellung für das Förderprogramm Digitalbonus ist es erforderlich, sämtliche bisher empfangenen De-minimis-Beihilfen des Antragsstellers und der dazugehörigen verbundenen Unternehmen, die als Teil eines "einzigen Unternehmens" gelten, offenzulegen. Diese Vorgabe beruht auf der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013, veröffentlicht im EU-Amtsblatt L 352 vom 24. Dezember 2013. Die Gewährung der Fördermittel richtet sich nach den EU-Vorschriften.
Der bayerische Staat unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) finanziell bei der Digitalisierung und beim digitalen Fortschritt aus mehreren wichtigen Gründen:
Wirtschaftswachstum:
KMU bilden das Rückgrat der bayerischen Wirtschaft. Ihre Modernisierung und Effizienzsteigerung durch Digitalisierung tragen maßgeblich zum Wachstum und zur Wettbewerbsfähigkeit der regionalen und nationalen Wirtschaft bei.
Innovation:
Die Förderung der Digitalisierung ermutigt KMU, innovative Lösungen und Geschäftsmodelle zu entwickeln, was die gesamte Innovationskraft der Wirtschaft stärkt.
Wettbewerbsfähigkeit:
Durch finanzielle Unterstützung beim digitalen Fortschritt hilft der Staat den Unternehmen, im internationalen Wettbewerb bestehen zu können, indem sie effizienter arbeiten, ihre Marktpräsenz erweitern und Kundenerwartungen besser erfüllen.
Zukunftssicherung:
Die Digitalisierung ist ein entscheidender Faktor für die Zukunftssicherung der Unternehmen. Die staatliche Förderung zielt darauf ab, KMU für kommende Herausforderungen zu rüsten und Arbeitsplätze langfristig zu sichern.
Regionale Entwicklung:
Durch die Unterstützung der Digitalisierung in KMU fördert der Staat auch die regionale Entwicklung, indem er sicherstellt, dass Unternehmen überall in Bayern, nicht nur in den großen Städten, florieren können.
Krisenresilienz:
Erfahrungen, insbesondere während der COVID-19-Pandemie, haben gezeigt, wie wichtig digitale Fähigkeiten für die Aufrechterhaltung des Betriebs unter schwierigen Bedingungen sind. Die staatliche Förderung zielt darauf ab, die Resilienz der KMU gegenüber zukünftigen Krisen zu erhöhen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die finanzielle Unterstützung des bayerischen Staates für KMU bei der Digitalisierung eine strategische Investition in die langfristige Wirtschaftskraft, Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit Bayerns darstellt.
Digitalbonus Standard:
(Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen und IT-Sicherheit)
Bis zu 10.000€
Digitalbonus Plus:
(Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt)
Bis zu 50.000€
Die Einreichung des Antrags sowie die Überweisung der Fördersumme werden von den Bezirksregierungen vorgenommen. Anträge können bis zum 30. Juni 2024 gestellt werden. Mit dem Erhalt des Zuschussbescheids dürfen Sie mit Ihrem Projekt starten und haben dann 18 Monate Zeit, es zu realisieren. Sobald Sie einen Beleg über die Nutzung des Geldes eingereicht haben, erhalten Sie die Förderung ausgezahlt. Ein entscheidendes Kriterium für die Förderung Ihres Digitalisierungsvorhabens ist, dass es nicht die Anschaffung von Standardsoftware, wie beispielsweise Bürosoftware-Pakete, beinhaltet. Zur direkten Antragstellung gelangen Sie über (https://www.digitalbonus.bayern/antragstellung/)
Step 1: Ihre Förderung beantragen Sie online unter: https://www.digitalbonus.bayern/antragstellung/ Dort finden Sie auch nähere Hinweise zum Verfahren.
Step 2: Den Förderantrag müssen Sie herunterladen, ausdrucken und unterschrieben innerhalb von 4 Wochen bei der zuständigen Bezirksregierung einreichen.
Step3: Nachdem Sie die Eingangsbestätigung per E-Mail erhalten haben, dürfen Sie mit dem Projekt auf eigenes Risiko beginnen und Verträge abschließen.
... oder Sie schreiben uns! Wir unterstützen Sie gerne von Antrag bis Projekt!
Hauptfokus der Förderung liegt auf der Digitalisierung von bisher analogen Abläufen oder der Verbesserung bestehender Systeme durch den Digitalbonus. Dies umfasst zum Beispiel:
webbasierte Business-Anwendungen - für digitalisierte, automatisierte Prozesse
Einführung digitale Buchungssoftware
Einführung eines ERP (Enterprise Resource Planning)
Einführung eines CRM (Customer Relationship Management)
Einführung eines DMS (Dokumenten Management Systems)
Workflow Tools
Projektmanagement Tools
Warenwirtschaftssysteme
Kassen- und Bezahlsysteme
Produktinformationsmanagementsystem (PIM)
Ausgaben für Standard-Webseiten (herkömmliche Webseiten ohne tiefe funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe) oder Standard-Webshops (insbesondere Standard-Shop-Templates)
Standard-Online-Marketing-Maßnahmen (z.B. Suchmaschinenoptimierung, Display-Advertising, Content-Marketing, E-Mail-Marketing und Newsletter)
PCs/Laptops
Standard-Betriebssysteme
Bürosoftware von Microsoft
Haben Sie Fragen zum Digitalbonus Bayern?
Kontaktieren Sie Bernd Schinzel über unser Formular – er ist Ihr Experte, wenn es um die Maximierung Ihrer Förderungsmöglichkeiten geht.