Barrierefreie Website: Leitfaden mit Checkliste

Wie Sie Ihre Website oder App barrierefrei gestalten und dabei das Beste für sich herausholen

Barrierefreiheit ist ab 2025 Pflicht

Sind Ihre Websites und Webanwendungen schon barrierefrei? Nein? Dann wird es höchste Zeit, sich über das Thema barrierefreie Website Gedanken zu machen. Denn ab 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Produkte und Dienstleistungen – also auch für viele Websites, Online-Shops, Apps und andere Hard- und Softwareprodukte.

Ab dann heißt es: Produkte müssen barrierefrei sein, also ohne Erschwernis und ohne fremde Hilfe für behinderte Menschen auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Es geht bei Barrierefreiheit um nicht weniger als das Menschenrecht auf Teilhabe an der Gesellschaft. Und darum, Websites und Webanwendungen „menschenfreundlicher“ zu machen.

Von barrierefreien Websites und Apps profitieren alle: Ihre Nutzer, Ihr Shop, Ihr SEO. In unserem kostenfreien Leitfaden mit Checkliste erfahren Sie, worauf es bei Barrierefreiheit im Web ankommt.

Das erwartet Sie in unserem Leitfaden:

Was bedeutet barrierefrei?

Wir erklären die Bedeutung der Barrierefreiheit – und welche gesetzlichen Vorgaben und Pflichten ab 2025 für digitale Dienstleistungen und Produkte gelten.

Ist Ihre Website betroffen?

Welche Produkte und Dienstleistungen betrifft das BFSG? Und welche Fristen gelten für Unternehmen zur Umsetzung der neuen Richtlinien?

Vorteile der Barrierefreiheit

Barrierefrei heißt „menschenfreundlich“: Gute Gründe für einfache Sprache, klare Informationsarchitektur, unterstützendes UI-Design und robuste Technik.

Standards wie WCAG und AA

Einfach und verständlich: Die Anforderungen der Web Content Accessibilitity Guidelines (WCAG), ihre 4 Prinzipien und die Kriterien der Barrierefreiheit im Überblick.

Umsetzung der WCAG-Prinzipien

UX und UI-Design, Content und Technik: Checklisten, Beispiele und Tools zur Umsetzung von barrierefreien Websites und Webanwendungen.

Website auf Barrierefreiheit testen

Prüfen Sie im Selbsttest, ob Ihre Website die grundlegenden Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllt. Wir zeigen Ihnen einfache und kostenlose Tools.

„Wir von coma sind überzeugt: Barrierefreie Websites sind einfach die besseren Websites.”

Martin KirmaierVorstand der coma AG

Website barrierefrei gestalten: Prinzipien (nach WCAG)

  1. Wahrnehmbar (Perceivable): Informationen müssen so präsentiert werden, dass Nutzerinnen und Nutzer sie wahrnehmen können.

  2. Bedienbar (Operable): Website bzw. Webandwendung und Navigation müssen bedienbar sein.

  3. Verständlich (Understandable): Informationen und Bedienung der Website bzw. Webanwendung müssen verständlich sein.

  4. Robust (Robust): Inhalte müssen robust sein, damit sie von assistiven Technologien (Screenreader, Vorlesesoftware, Spracherkennungssoftware etc.) ausgelesen werden können.

Jetzt Leitfaden für Ihre barrierefreie Website herunterladen

placceholder Vorschau Formular Leadmagnet

Häufig gestellte Fragen

Ihre persönlichen Daten werden stets vertraulich behandelt.

Wir bitten Sie um die Angabe dieser Informationen, um (a) Ihr Nutzererlebnis auf unserer Website personalisieren zu können, (b) Ihnen Informationen zukommen lassen zu können, die Ihren Interessen entsprechen, und (c) unsere Marketingkommunikation so anpassen zu können, dass sie Ihnen den größtmöglichen Mehrwert bietet. Weitere Informationen zu unserem Umgang mit den persönlichen Daten unserer Nutzer und Nutzerinnen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.

Ja.

Wir teilen unser Wissen gern mit anderen und hoffen, dass es für Sie nützlich ist. Denken Sie an uns, falls Sie einmal Fragen zum Thema Webentwicklung, Marketing und Webanwendungen haben!

Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht und wichtig für die Inklusion und Teilhabe von allen Menschen in unserer Gesellschaft. Studien zeigen, dass sich Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen besonders viel im Internet bewegen, um mit anderen Menschen zu kommunizieren oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Barrierefreie Websites, Online-Shops und Apps helfen Menschen dabei, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Ab 2025 ist die Barrierefreiheit für viele digitale Produkte und Dienstleistungen in Deutschland Pflicht. Ab dann gelten die Richtlinien und Anforderungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Damit setzt der deutsche Gesetzgeber die seit 2019 bestehende EU-Richtlinie über die „Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“ (European Accessibilty Act) um.

Ansprechpartner Martin Kirmaier coma AG

Bereit für mehr Barrierefreiheit?

Sprechen Sie mit mir über Ihre Herausforderungen und Ziele in einem unverbindlichen Erstgespräch. Gemeinsam finden wir Lösungen, die begeistern.

Martin Kirmaier Vorstand der coma AG martin.kirmaier@coma.de